Eidinger - Mein gutes Recht.

Rechtsberatung für Hartz IV Empfänger kostet nicht mehr als 10 Euro

 
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ereits seit Ende 2006 berät und unterstützt Rechtsanwalt Eidinger zusammen mit seinen Mitarbeitern Hartz IV-Berechtigte: Mit ihrer Hilfe verstehen die Rechtsuchenden ihren Bescheid und können bei Bedarf Widerspruch dagegen einlegen oder sogar Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die außergerichtliche Rechtsberatung und ein von Eidinger eingelegter Widerspruch kosten für Hartz IV-Berechtigte höchstens € 10, oft sogar gar nichts.

Wenn die Hilfe nicht mutwillig in Anspruch genommen wird und keine andere Hilfsmöglichkeit besteht, kann Eidinger die restlichen Kosten aus der Landeskasse erstattet erhalten.

Die Hilfesuchenden brauchen dafür nur einen Antrag auf Beratungshilfe beim Anwalt oder beim Amtsgericht zu stellen. Eidinger hat dieses Verfahren für seine Mandanten so bequem gestaltet wie möglich:" Die Menschen kommen einfach zu uns in die Kanzlei und können direkt vor Ort mit unserer Hilfe den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Dazu müssen sie nur ihren aktuellen Hartz IV-Bescheid vorlegen. Um den Rest kümmern wir uns selbst." Der Hilfesuchende geht dabei kein weiteres Kostenrisiko ein.

Eidinger ist selbst ehemaliger Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und hat schon zahlreiche Hartz IV-Berechtigte anwaltlich beraten: "Deshalb kenne ich die Abläufe und Gedanken auf beiden Seiten. Auf dieser Grundlage kann ich unseren Mandanten die besten Tipps geben, wie sie erfolgreich gegen einen unrichtigen Bescheid Widerspruch einlegen oder sogar Klage erheben. Manchmal kommen die Menschen aber auch einfach nur zu mir, weil sie die ganzen bürokratischen Formulierungen nicht verstehen - dann erkläre ich Ihnen alle Einzelheiten."

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