B 8 SO 1/17 R
Vorinstanz: LSG Essen, L 9 SO 475/14
Muss einem erwerbsfähigen und in Vollzeit erwerbstätigen behinderten Menschen, der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB 12 (hier: Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) erhält, ein Vermögensfreibetrag eingeräumt werden, der der Höhe nach dem Vermögensfreibetrag nach dem SGB 2 entspricht?